Khan Kinetic Therapie-Zentrum Rhein-Neckar

Information zur Kostenstruktur

Private Krankenkassen

In der Regel werden alle privaten Krankenkassen die Rechnungen übernehmen. Zu Grunde liegen der Rechnung übliche Gebührenziffern aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Einige Ziffern sind sogenannte Analogziffern, gekennzeichnet mit einem „A“ vor der Ziffer. Die GOÄ existiert in der jetzigen Form seit mehr als 20 Jahren. In dieser Zeit sind neue Therapie- oder Untersuchungsformen entstanden, die noch nicht mit einer eigenen Abrechnungsziffer in die GOÄ aufgenommen wurden. In diesen Fällen greift man zu sogenannten Analogziffern, Abrechnungsziffern von älteren Therapie- oder Untersuchungsformen, denen die neue Therapie- oder Untersuchungsform in etwa entspricht. Dies trifft in unserem Fall auf die PC- und ultraschallgesteuerte Wirbelsäulenvermessung nach Zebris und die 3D-Wirbelsäulenanalyse zu. Diese Verfahren sind allerdings auch schon seit vielen Jahren bekannt und im Einsatz und damit eine bei den Krankenkassen und der Bundesärztekammer durchaus bekannte und anerkannte Methode.

Gesetzliche Krankenkassen

Bei den gesetzlichen Krankenkassen wird diese Therapie als „Osteopathie“ eingestuft, die sich nicht im Leistungskatalog wiederfindet. Es ist auch nicht damit zu rechnen, dass in naher Zukunft diese Therapie von den Krankenkassen übernommen wird, bedenkt man, dass mehr als 15 Jahre über die Aufnahme der Akupunktur in den Leistungskatalog diskutiert wurde.

Die Rechnungsstellung erfolgt nach den GOÄ-Ziffern über die Privatärztliche Verrechnungsstelle (PVS). Auf individuelle Anfrage kann die PVS auch über Ratenzahlungen informieren.



Dr. med. Andreas Venninger
Facharzt für Orthopädie
Handschuhsheimer Landstrasse 11
69221 Dossenheim bei Heidelberg
Tel.: 0 62 21 / 8 72 72 50
http://www.vitalis-orthomed.de